Sie sind derzeit Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse?

Meist ist das sehr teuer, gepaart mit eher dürftigen Leistungen.


Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Sozialgesetzbuch Nr. 5 (SGB V) sagt verbindlich für alle Krankenkassen:

§ 12 (Wirtschaftlichkeitsgebot)
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten

§ 16 (Ruhen des Anspruchs)
(1) Der Anspruch auf Leistung ruht, solange Versicherte
1. sich im Ausland aufhalten …

§ 28 (Ärztliche und zahnärztliche Behandlung)
(1) Die ärztliche Behandlung umfasst die Tätigkeit des Arztes, die zur… Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist…..

(2) Die zahnärztliche Behandlung umfasst die Tätigkeit des Zahnarztes, die zur… Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist.…


Ist dies in Ihren Augen

  • schnell ?
  • sofort ?
  • frei von Nebenwirkungen ?
  • optimal ?

Fazit:
Ein Kassenpatient hat keinen Anspruch auf optimale medizinische Versorgung

Gibt es lukrative Alternativen? JA Darüber sollten wir sprechen